AGB Warenankauf
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENFÜR DEN ANKAUF VON WAREN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmers Thorsten Scholz (nachfolgend „Ankäufer“), gelten für alle Verträge zwischen dem Ankäufer und einem Verbraucher (nachfolgend „Verkäufer“), bei denen sich der Ankäufer zum Kauf gebrauchter Waren vom Verkäufer verpflichtet. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verkäufers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Der Verkäufer kann per Telefon, Fax, E-Mail oder postalisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots über den Ankauf von Waren an den Ankäufer richten.
2.2. Nach Prüfung der Ware und Schätzung des Warenwertes unterbreitet der Ankäufer dem Verkäufer innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang der Ware ein Angebot über den Ankauf der Ware. Dieses Angebot kann der Verkäufer durch eine gegenüber dem Ankäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder postalisch seinerseits innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang des Angebots annehmen. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Ankäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Ankäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3. ZUSENDUNG VON WAREN
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Verkäufer dem Ankäufer die Ware zum Zwecke der Prüfung und Angebotserstellung auf dem Versandwege an die vom Ankäufer angegebene Lieferadresse zu übersenden. Die Kosten für die Zusendung der Ware werden vom Ankäufer getragen. Herzu lässt der Ankäufer dem Verkäufer vorab per E-Mail ein frankiertes Versandlabel zukommen, welches der Verkäufer gut sichtbar auf der Versandverpackung anzubringen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg hat der Verkäufer zu tragen. Der Ankäufer empfiehlt dem Verkäufer den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Ankäufer dem Verkäufer, die Ware in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Ankäufer den Verkäufer unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann.
4. RÜCKSENDUNG VON WAREN
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Ankäufer dem Verkäufer die Ware für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt auf dem Versandwege an die vom Verkäufer angegebene Lieferadresse zurücksenden. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Ankäufers auf den Verkäufer über. Auf Wunsch des Verkäufers wird der Ankäufer für die Ware eine Transportversicherung abschließen.
4.2. Nach Erhalt der Rücksendung ist der Verkäufer verpflichtet, die Warensendung auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen hat der Verkäufer dem Ankäufer unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Verkäufer seiner Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Rücksendung als genehmigt.
5. VERFÜGUNGSBERECHTIGUNG, FREISTELLUNG
5.1. Der Verkäufer sichert zu, über die Berechtigung zu verfügen, dem Ankäufer die Ware zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Verkäufer sichert ferner zu, dass die Ware frei von jeglichen Rechten Dritter ist.
5.2. Der Verkäufer stellt den Ankäufer von allen berechtigten Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten Dritter im Bezug auf die dem Ankäufer gelieferte Ware geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Ankäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6. ZAHLUNG DES KAUFPREISES, EIGENTUMSÜBERGANG
6.1. Der Ankäufer verpflichtet sich, im Falle des Vertragsschlusses den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von zehn Tagen ab Vertragsschluss durch Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.
6.2. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Ankäufer über.
7. MÄNGELHAFTUNG
Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel an der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 5.2 bleibt hiervon unberührt.
8. ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE
8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.